Amtsblatt der Stadt Geilenkirchen

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner 27. Sitzung am 24.04.2024 die Einführung eines Amtsblattes beschlossen. Seither werden öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Geilenkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, im "Amtsblatt der Stadt Geilenkirchen" vollzogen.

Die Publikation des Amtsblattes der Stadt Geilenkirchen erfolgt in papiergebundener Form sowie nachrichtlich als elektronisches Dokument auf der Homepage der Stadt Geilenkirchen. Die papiergebundene Form erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt. 


2026

2025

Haushalt 2025

Bekanntmachung Abgrabung

Bekanntmachung Abgrabung

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

Gewerbesteuerbescheid, Aktenzeichen 21.02036.8 vom 04.05.2026

Bekanntmachung Vanessa Hirtz

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Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2026

Ordnungsbehördliche Verfügung

Offenhalten von Verkaufsstellen 2026

PDF · 291.5 kB