Das Integrierte Klimaschutzkonzept können Sie hier herunterladen.
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Auf dem Klimagipfel 2015 in Paris wurde erneut deutlich, dass die internationale Staatengemeinschaft die globalen Treibhausgasemissionen wird erheblich reduzieren müssen, um die Klimaerwärmung in verträglichen Grenzen zu halten.
Unbestritten ist, dass in Kommunen und Städten aufgrund der räumlichen Konzentration, der komplexen Strukturen und der hohen Nutzungsdichte ein Großteil der Treibhausgasemissionen entsteht. Die Kommunalverwaltungen tragen daher bei der Umsetzung der Energiewende in Deutschland eine besondere Verantwortung. Die Bundesregierung unterstützt die Kommunen durch verschiedene Förderprogramme im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative bei der dauerhaften Reduktion der Treibhausgasemissionen. Beispielsweise wird die Erstellung von sogenannten Klimaschutzkonzepten finanziell gefördert. Diese beinhalten u.a. einen Katalog von individuell zugeschnittenen Handlungsoptionen im Bereich Klimaschutz, deren Umsetzung der jeweiligen Kommune besonders empfohlen wird. Die Aufstellung des Katalogs basiert auf einer umfangreichen Analyse, die ebenfalls Gegenstand des Klimaschutzkonzeptes ist.
Die Stadt Geilenkirchen hat in der Vergangenheit 2 Klimaschutzkonzepte erstellen lassen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie durch das Klicken auf die folgenden Überschriften:
Die Stadt Geilenkirchen hat sich schon vor mehreren Jahren zum Klimaschutz bekannt und beabsichtigt, die CO₂-Emissionen in der Stadt innerhalb der nächsten Jahre entsprechend dem Energiekonzept der Bundesregierung weiter zu reduzieren. Ein wesentlicher Schritt hierfür erfolgte im Jahr 2013 mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes (KSK), das am 11.12.2013 vom Rat der Stadt Geilenkirchen verabschiedet wurde. Es bildet eine wichtige Grundlage für das weitere Vorgehen im Rahmen des kommunalen Klimaschutzes in Geilenkirchen. So enthält es beispielsweise einen Katalog von speziell zugeschnittenen Handlungsoptionen. Die Existenz eines solchen Konzeptes ist außerdem eine wichtige Voraussetzung, um auf Bundesebene an verschiedenen Fördermaßnahmen teilnehmen zu können.
Die Erstellung dieses Klimaschutzkonzeptes wurde gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Förderkennzeichen: 03KS3783.
Die Erstellung und Verabschiedung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes für die städtischen Liegenschaften im Jahr 2015 ist ein weiterer Meilenstein des kommunalen Klimaschutzes in Geilenkirchen. Ähnlich wie das Klimaschutzkonzept enthält das Teilkonzept eine Vielzahl von möglichen Handlungsoptionen zur Senkung des fossilen Primärenergiebedarfs und somit auch der Treibhausgasemissionen. Das Konzept bezieht sich aber speziell auf die Gebäude, die sich im Eigentum der Stadt Geilenkirchen befinden. Somit dient das Klimaschutz-Teilkonzept vor allem dazu, zukünftig die CO2- Emissionen und die Energiekosten städtischer Einrichtungen zu reduzieren.
Maßnahmen zur Erhöhung der Energie-Effizienz von städtischen Liegenschaften gibt es in Geilenkirchen übrigens schon seit vielen Jahren. Durch die Erstellung des Klimaschutz-Teilkonzeptes sollen weitere Handlungsoption ermittelt und ein systematisches Vorgehen begünstigt werden.
Die Erstellung dieses Klimaschutzteilkonzeptes wurde gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Förderkennzeichen: 03K01040