Der Rat der Stadt

Was ist der Stadtrat: Die „Regierung“ der Stadt

Wenn in einer Stadt Entscheidungen getroffen werden, dann muss daran - so sieht es das Gesetz vor (nämlich unsere ‚Verfassung‘) – auch die Bürgerschaft beteiligt sein. Da nicht alle Einwohner immer gefragt werden können, gibt es auch in den Städten Räte. Die Mitglieder der Stadträte  werden in bestimmten Abständen gewählt. In diesen Räten sind die politischen Parteien der Stadt, aber auch unabhängige Wählergemeinschaften vertreten, sofern sie genügend Stimmen bei der Wahl bekommen haben. Die Mitglieder der Stadträte kommen zu regelmäßigen Sitzungen zusammen und bestimmen mit, ob zum Beispiel eine neue Umgehungsstraße gebaut wird oder neue Wohngebiete erschlossen werden. Wie dieses Mitregieren im Rat der Stadt genau aussieht, ist in den sogenannten „Kommunalverfassungen der Bundesländer“ festgelegt. Die einzelnen Mitglieder des Rates üben diese Arbeit für ihre Gemeinde oder Stadt ehrenamtlich, neben ihren normalen Berufen, aus.

Die gewählten Ratsmitglieder werden vom Stadtoberhaupt regelmäßig zu Sitzungen, in denen wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen, eingeladen.

Dem Rat vorgesetzt ist in Geilenkirchen die Bürgermeisterin.