Amtsblatt der Stadt Geilenkirchen

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner 27. Sitzung am 24.04.2024 die Einführung eines Amtsblattes beschlossen. Seither werden öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Geilenkirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, im "Amtsblatt der Stadt Geilenkirchen" vollzogen.

Die Publikation des Amtsblattes der Stadt Geilenkirchen erfolgt in papiergebundener Form sowie nachrichtlich als elektronisches Dokument auf der Homepage der Stadt Geilenkirchen. Die papiergebundene Form erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt. 

Öffentliche Bekanntmachungen, die vor dem 24.04.2024 veröffentlicht wurden, finden Sie bis zum Ablauf der Bekanntmachungsfrist weiterhin auf dieser Seite.


Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024