Kostenerstattungsbeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen
PDF · 19.9 kB
Unter Ortsrecht versteht man allgemein das von den Gemeinden – hier von der Stadt Geilenkirchen – erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeiten. Das Ortsrecht umfasst insbesondere die gemeindlichen Satzungen, Ordnungen und Tarife sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen.