Benutzungssatzung öffentliche Grün-, Park- und Spielanlagen in der Stadt Geilenkirchen
PDF · 14.6 kB
Unter Ortsrecht versteht man allgemein das von den Gemeinden – hier von der Stadt Geilenkirchen – erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeiten. Das Ortsrecht umfasst insbesondere die gemeindlichen Satzungen, Ordnungen und Tarife sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen.