Bürgerentscheid zur Errichtung einer Zentralen Landesunterkunft für geflüchtete Menschen

Auf dieser Seite finden Sie: 

  1. Ausführliche Stimmempfehlung der Bürgermeisterin
  2. Informationsvideos
  3. FAQ - Häufig gestellte Fragen
  4. Wo kann ich mich über das aktuelle Verfahren weiterhin informieren?
  5. Wie kann ich Flüchtlingen helfen? An wen kann ich mich wenden?

 

1. Ausführliche Stimmempfehlung der Bürgermeisterin

Bild - Ausführliche Stimmempfehlung der Bürgermeisterin

Es wird empfohlen, das Bürgerbegehren abzulehnen, d. h. mit NEIN zu stimmen.

Verpassen wir die Chance einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (sog. ZUE) für Geilenkirchen, hat das spürbare Konsequenzen für ALLE Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt!


Begründung für diese Stimmempfehlung

Seit 2022 werden der Stadt Geilenkirchen jährlich deutlich mehr als 200 Geflüchtete zugewiesen (in 2022: 231 Personen, in 2023: 261 Personen, bisher in 2024: 175 Personen (Stand: 15.10.2024). Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, diese Menschen unterzubringen. Es besteht keine Möglichkeit, die schutzsuchenden Menschen zurückzuweisen.

Auch die Ablehnung einer ZUE würde NICHT dazu führen, dass der Stadt weniger Flüchtlinge zugewiesen werden!

Aktuell (Stand: 15.10.2024) befinden sich 755 Geflüchtete in Geilenkirchen. Anfang 2022 waren es nur 220 Personen. Damals reichten die städtischen Unterkünfte für die Unterbringung noch aus.

Inzwischen hat die Stadt in großem Umfang und mit einem immensen Kostenaufwand private Wohnungen und Häuser angemietet. Allein in der Fliegerhorstsiedlung in Teveren sind derzeit 242 geflüchtete Menschen untergebracht. Weitere räumliche Kapazitäten zur Unterbringung sind nicht mehr vorhanden, d. h. neuer Wohnraum muss geschaffen werden.


Hierfür gibt es nun zwei Möglichkeiten:

  1. Es werden mit einem großen finanziellen Kostenaufwand sowohl in der Nähe der Innenstadt wie auch auf den Dörfern mehrere neue Unterkünfte für Geflüchtete gebaut. Geeignete Flächen in verschiedenen Dörfern wurden bereits identifiziert und öffentlich bekannt gegeben. In jeder Unterkunft könnten 80 bis 100 Menschen untergebracht werden. Finanziert würden diese Unterkünfte allein durch die Stadt Geilenkirchen. Ebenso fallen Kosten für die Betreuung sowie die soziale und medizinische Versorgung an, die ebenfalls von der Stadt zu tragen sind. Außerdem wäre die Stadt verpflichtet, Kindergarten- und Schulplätze zur Verfügung zu stellen. Auch hierfür sind die erforderlichen Kapazitäten jedoch nicht mehr vorhanden.
  2. Die Stadt verpachtet an das Land NRW die dafür geeignete Fläche an der Landstraße in Niederheid zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE). Mit einer Entscheidung für eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes für maximal 350 Schutz suchende Menschen könnten alle aktuell bestehenden massiven Probleme im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten gelöst werden: Sämtliche Kosten für die Unterbringung, Betreuung und medizinische Versorgung der Geflüchteten trägt das Land NRW. Das Land sorgt ebenfalls für die Betreuung der Kindergartenkinder und die Beschulung der Schulkinder. Zusätzlich erhält die Stadt vom Land noch eine jährliche Pacht für das zur Verfügung gestellte Grundstück. Das Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt und wird für maximal 10 Jahre an das Land verpachtet.

Wird eine ZUE durch das Bürgerbegehren verhindert, hat das folgende spürbare Konsequenzen für ALLE Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt:

  • Errichtung von weiteren dezentralen städtischen Gebäuden oder Containerunterkünften für die Unterbringung von Geflüchteten in den Dörfern!
  • Enorme finanzielle Belastung des städtischen Haushalts über Jahre hinweg (1,87 Mio. Euro/Jahr, d. h. 18,7 Mio. Euro in 10 Jahren, siehe die Kostenschätzung der Verwaltung)!
  • Daraus folgt ein deutlicher Anstieg der Grundsteuern für alle Bürgerinnen und Bürger in Geilenkirchen!
  • Weitere und langdauernde Verknappung des Wohnraums in Geilenkirchen, da dieser mit geflüchteten Menschen dauerhaft belegt ist!
  • Belegung und Verknappung von Kita-Plätzen im gesamten Stadtgebiet!
  • Belegung von Schulplätzen und Überfüllung von Schulklassen ohne zusätzliches Lehrpersonal!
  • Deutliche Aufstockung des städtischen Personals zur Betreuung der Geflüchteten – was wiederum zu erheblichen Mehrkosten für den Haushalt führt,
  • Worst-Case-SzenarioBelegung von Turnhallen mit geflüchteten Menschen!

Es ist also besser, die schutzsuchenden Menschen, die wir ohnehin in unserer Stadt unterbringen müssen, gut betreut und menschenwürdig in einer ZUE unterzubringen. Der Stadt entstehen dadurch keine Kosten in zweistelliger Millionenhöhe und auch die sonstigen städtischen Kapazitäten (Wohnraum, Kita-Plätze, Schulplätze) würden nicht in Anspruch genommen werden müssen.

Eine ZUE bietet eine menschenwürdige Unterbringung von schutzsuchenden Menschen, die vor Gewalt, Krieg und Terror aus ihrer Heimat fliehen, ohne die Stadt mit ihren Bürgerinnen und Bürgern finanziell und personell zusätzlich zu belasten.

Wenn Sie den Weg für eine ZUE freimachen und die aufgezeigten negativen Konsequenzen für unsere Stadt und alle Bürgerinnen und Bürger verhindern wollen, stimmen Sie mit „NEIN“.

Daniela Ritzerfeld

Bürgermeisterin

 

2. Informationsvideos der Bürgermeisterin zum Bürgerentscheid und zur ZUE

Auf dem städtischen YouTube-Account finden Sie Informationsvideos, in denen Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld auf verschiedene Fragestellungen in Bezug auf eine ZUE und den anstehenden Bürgerentscheid eingeht. 

Hier gelangen Sie zu den Videos: YouTube-Kanal der Stadt Geilenkirchen.

Folgende Videos finden Sie dort: 

  • Video 1: Bürgerentscheid in Geilenkirchen (s. u.)
  • Video 2: Was ist überhaupt eine ZUE?
  • Video 3: Was ist das für eine Fragestellung?
  • Video 4: Wenn ich gegen eine ZUE stimme, kommen dann keine Geflüchteten mehr?
  • Video 5: Was kosten uns die Geflüchteten?
  • Video 6: Anspruch auf Kita- und Schulplatz?
  • Video 7 - Statement der Bürgermeisterin zu einem in den sozialen Medien kursierendem Video

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.

Mehr erfahren

3. FAQ - Häufig gestellte Fragen

Bild FAQ

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über eine ZUE erreichen uns viele Fragen, die wir gerne beantworten.

Nachstehend finden Sie 41 Antworten auf häufig gestellte Fragen von Bürgerinnen und Bürgern.

Klicken Sie einfach auf die Frage und die Antwort wird ausgeklappt.

Wir halten Sie zudem über die sozialen Medien auf dem Laufenden: 

Facebook und Instagram

1. Wieso will Geilenkirchen dem Land NRW eine Fläche für die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für 350 Geflüchtete anbieten?

Alle Städte und Gemeinden sind verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung in die Kommune wird zentral gesteuert und ist immer abhängig von der Anzahl der Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen.

Ausgehend von durchschnittlich rund 250 schutzsuchenden Menschen, die Geilenkirchen pro Jahr zugewiesen werden, ist davon auszugehen, dass uns in den nächsten rund 1,5 Jahren im Rahmen der „normalen“ Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowieso weitere 350 geflüchtete Menschen zugeteilt werden, für deren Unterkunft und Betreuung die Stadt zu sorgen hat. Hinzu kommen erhebliche weitere personelle und finanzielle Leistungen, die von der Stadt zu erbringen wären.

Im Falle der Unterbringung in einer ZUE werden diese Leistungen vollumfänglich vom Land getragen. Außerdem würden die 350 Personen 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet werden.

2. Gibt es eine festgelegte Zahl, ab der die Stadt von der Pflicht zur Aufnahme von weiteren Geflüchteten frei wird?

Nein - es gibt keine Aufnahmezahl, bei der das städtische Aufnahmesoll endgültig erfüllt wäre. Solange schutzsuchende Menschen in unser Land kommen, solange sind alle Kommunen in Deutschland gleichermaßen zur Aufnahme dieser Geflüchteten verpflichtet – egal, ob Wohnraum vorhanden ist oder nicht.

3. Wie haben sich die Flüchtlingszahlen in Geilenkirchen seit dem Ukraine-Krieg entwickelt?

2022 lebten in den städtischen Unterkünften 220 Personen. Aktuell (Stand: 15.10.2024) leben 755 geflüchtete Menschen in städtischen Unterkünften und in privaten Wohnungen, welche durch die Stadt Geilenkirchen betreut werden, Tendenz weiter steigend.

4. Warum ist auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg nur ein Bestand an Geflüchteten in Höhe von 482 Personen (Stand 11.10.2024) für Geilenkirchen angegeben?

Die Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt nur Personen, welche sich noch in einem laufenden Asylverfahren befinden und ukrainische Geflüchtete. Menschen, deren Asylantrag bereits positiv oder negativ entschieden wurde und weiterhin in Geilenkirchen leben, werden in dieser Zahl nicht erfasst.

5. Warum soll eine Zentrale Unterbringungseinrichtung für 350 Personen errichtet werden, wenn aktuell doch nur eine Aufnahmeverpflichtung für 34 Personen besteht (Stand 11.10.2024)?

Derzeit erfolgt die Zuweisung an Geflüchteten in der Regel wöchentlich. Es wurden im Jahr 2024 insgesamt bereits 175 Geflüchtete aufgenommen. Die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Geilenkirchen sinkt dennoch nicht, da weiterhin Menschen in Deutschland einen Asylantrag stellen. Diese Zahl würde nur dann stagnieren, wenn keine Asylanträge mehr gestellt würden.

6. Verfügt Geilenkirchen noch über freie Unterkünfte zur Aufnahme geflüchteter Menschen?

Nein – die städtischen Unterkünfte sind schon seit 2022 ausgelastet. Es wurden daraufhin in den vergangenen zwei Jahren in großem Umfang private Wohnungen angemietet. Inzwischen ist auch der private Wohnungsmarkt „voll“; Wohnraum kann auch durch Anmietungen nicht mehr beschafft werden. Problematisch ist hierbei, dass diese Wohnungen dem freien Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.

7. Was passiert, wenn die Stadt keinen Wohnraum für Geflüchtete mehr zur Verfügung stellen kann?

Notfalls müssten Turnhallen belegt werden, wie das im näheren Umfeld z. B. in Herzogenrath oder Stolberg derzeit schon der Fall ist. Denkbar ist auch die Aufstellung von Containern, z. B. auf nicht mehr genutzten Sportplätzen.

8. Kommen durch eine ZUE mehr Flüchtlinge nach Geilenkirchen als ohne ZUE?

Ausgehend von durchschnittlich rund 250 schutzsuchenden Menschen, die Geilenkirchen weiterhin pro Jahr zugewiesen werden, würden der Stadt in den nächsten rund 1,5 Jahren im Rahmen der „normalen“ Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ohnehin weitere 350 geflüchtete Menschen zugeteilt werden.

9. Werden der Stadt auch 350 Geflüchtete auf das Aufnahmesoll angerechnet, wenn die ZUE tatsächlich z. B. nur zur Hälfte belegt ist?

Ja.

10. Wie werden die Flüchtlinge in Deutschland verteilt?

Sobald sich Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Deutschland asylsuchend melden, werden sie auf die Bundesländer verteilt. Das geschieht nicht zufällig, sondern nach Quoten, die jährlich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel neu ermittelt werden. Innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt eine Verteilung auf die Kommunen nach Aufnahmequoten, die nach komplexen Formeln errechnet werden. Die Stadt Geilenkirchen hat keine Einflussmöglichkeit auf diese Zahl.

11. Was sind die zentralen Fluchtgründe der Menschen?

Die zentralen Beweggründe, aus denen Menschen gezwungen sind zu fliehen, sind vielfältig: Verfolgung, Folter, Vergewaltigung, Krieg und Bürgerkrieg, drohende Todesstrafe, Zerstörung der Lebensgrundlagen. Aufgrund schwerer Menschrechtsverletzungen, Diskriminierungen und Repressalien sind jedes Jahr Millionen Menschen auf der Flucht.

Nach Angaben der internationalen Organisation für den Flüchtlingsschutz UNHCR waren 2022 weltweit rund 108,4 Millionen Menschen auf der Flucht - ein Höchststand seit Beginn der Aufzeichnungen.

12. Was ist der Unterschied zwischen einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE)?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ordnet die Geflüchteten zunächst den einzelnen Bundesländern zu. Alle in NRW ankommenden Flüchtlinge müssen dann zunächst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum zentral registriert werden. Anschließend erfolgt die Verteilung der Flüchtlinge aus der LEA in sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE). In den EAEs werden die Menschen erkennungsdienstlich erfasst, ärztlich untersucht und medizinisch versorgt. In der EAE stellen sie ein Asylgesuch beim BAMF. Im Anschluss werden die Flüchtlinge von der Bezirksregierung Arnsberg einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) der jeweiligen Bezirksregierung zugewiesen. Von dort werden die Menschen dann später auf die kommunalen Einrichtungen weiterverteilt, wo sie dann auch langfristig bleiben sollen.

13. Wie lange bleiben die Flüchtlinge in den Unterkünften?

Der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) dauert in der Regel nur wenige Tage. Der Aufenthalt in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) beträgt im Regelfall zwischen 3 bis 16 Monate. Im Einzelfall kann die Dauer des Aufenthalts in einer Unterbringungseinrichtung bis zu 24 Monate betragen.

14. Wird das Grundstück für die ZUE an das Land NRW verkauft?

Nein - die Fläche bleibt im Eigentum der Stadt Geilenkirchen und wird an das Land NRW für die Dauer des Betriebs der ZUE verpachtet. Das Land zahlt hierfür an die Stadt eine jährliche Pacht. Hierdurch können etwaige Gewerbesteuerausfälle voraussichtlich kompensiert werden. Eine genaue Pachthöhe ist derzeit noch nicht ausgehandelt.

15. Wie stellt die Stadt sicher, dass nicht mehr als die in Rede stehenden 350 Geflüchteten in dieser ZUE aufgenommen werden?

Mit dem Land NRW wird ein Pachtvertrag bzw. eine sog. Kooperationsvereinbarung geschlossen. Hierin würde u. a. auch die Regelung aufgenommen, dass nicht mehr als 350 Personen in einer auf dem Grundstück zu errichtenden ZUE aufgenommen werden dürfen.

16. Wer entscheidet über den Abschluss und den Wortlaut einer Vereinbarung mit dem Land NRW?

Es entscheidet der Rat der Stadt Geilenkirchen mit seinen 38 Stadtverordneten und der Bürgermeisterin.

17. Wer betreut in einer ZUE die Geflüchteten?

Für die Betreuung der Menschen in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung werden von der Bezirksregierung Köln Betreuungsdienstleister beauftragt. Hierzu gehören Hilfsorganisationen, wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter Unfallhilfe, der Malteser Hilfsdienst, der Arbeiter-Samariter-Bund oder Unternehmen wie European Homecare.

18. Wie lange werden die Geflüchteten in einer ZUE betreut?

Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr, sodass auch nachts Ansprechpartner und An-sprechpartnerinnen in den Einrichtungen anwesend sind. Dies umfasst sowohl die Sozialbetreuer wie auch den Sicherheitsdienst.

19. Welche Leistungen erhalten die Geflüchteten?

Der Grundbedarf der Flüchtlinge wird in Deutschland nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) geregelt. Danach erhalten Asylbewerber, was sie für das tägliche Leben benötigen. Dies umfasst Sachleistungen als auch finanzielle Mittel. Folgende Grundleistungen sind für Empfänger nach §§ 3, 4 und 6 AsylbLG vorgesehen: Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt (notwendiger Bedarf); Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (Taschengeld); Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt; bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die einzelfallabhängig sind.

20. Wer zahlt die Leistungen für Geflüchtete?

Sind die Asylbewerber in einer ZUE untergebracht, werden diese Leistungen vom Land NRW übernommen. Bei Asylbewerbern, die unmittelbar einer Kommune zugewiesen sind, müssen Leistungen von der Kommune selbst erbracht werden.

21. Von welcher durchschnittlichen jährlichen Ersparnis für den Haushalt der Stadt kann man ausgehen, wenn 350 Geflüchtete in einer ZUE untergebracht sind und nicht unmittelbar der Kommune zugwiesen werden?

1.878.450,00 €/Jahr.

Stellt man die mit der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen in den Städten und Gemeinden verbundenen Aufwendungen, z. B.

  • die Schaffung, die Einrichtung sowie die laufende Unterhaltung bzw. Bewirtschaftung von Wohnraum (auch über Containeranlagen),
  • die Zahlung von Mieten bei angemietetem Wohnraum,
  • die sozialen Transferaufwendungen (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (laufende Hilfe aber auch Krankenkosten)),
  • die Auswirkungen auf die kommunalen Schul- und Kita-Systeme durch die Betreuung der Kinder geflüchteter Menschen sowie
  • die Personalkosten in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen (in den Sozialämtern, für den technischen und Hausmeisterservice sowie für die soziale Betreuung und Integration)

den vom Land pro Person und Jahr gezahlten Erstattungen gegenüber, errechnet sich pro geflüchteter Person ein durchschnittlicher Nettoaufwand pro Person und Jahr i. H. v. 5.367 €. Bei 350 schutzsuchenden Menschen ergibt sich somit rechnerisch ein durchschnittlicher jährlicher Betrag i. H. v. 1.878.450 €, den die Stadt für diese Personen aufwenden müsste, wenn sie diese selbst unterbringen, betreuen und versorgen müsste.

22. Wie sieht die interne Organisation und Betreuung in einer ZUE aus?

Neben einer Sozialbetreuung gibt es eine Kinderbetreuung, ein schulnahes Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche, Erstorientierungskurse für Erwachsene, Freizeitangebote für unterschiedliche Gruppen, eine Sanitätsstation, einen Sicherheitsdienst, ein Facility Management und ein sog. Umfeldmanagement. Ferner sind Sozialbetreuer und Ansprechpartner der Bezirksregierung im Außendienst in der ZUE. Benötigen Menschen psychologische Betreuung, kann dies direkt in der ZUE ohne lange Wartezeiten erfolgen. Hilfe bei Anträgen erfolgt ebenfalls durch einen Anbieter innerhalb der ZUE. Des Weiteren werden die in der ZUE wohnenden Menschen dort auch vollständig verpflegt.

23. Welche Aufgabe hat das Umfeldmanagement in einer ZUE?

Der/die Umfeldmanager/in dient dem persönlichen Kontakt zwischen Bürgerschaft und Bewohnerinnen und Bewohnern. Er/Sie soll gegenseitiges Verständnis fördern, bei Konflikten vermitteln und ist als ständiger Ansprechpartner erreichbar.

24. Welchen Umfang hat die soziale Betreuung der Geflüchteten in einer ZUE?

Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird in einer ZUE mit einer Belegung von 350 Menschen im Schichtdienst in einem 3-Schicht-System durchgeführt. Von Mo.-Fr. sind 6 Betreuer, Sa.-So. und feiertags sind 4 Betreuer je Schicht im Einsatz.

25. Wie sollen so viele Menschen an einem Ort integriert werden?

Eine Integration in eine bestehende Gemeinschaft erfolgt in einer ZUE nicht, da es sich nur um eine zeitlich befristete Unterbringung handelt. Die eigentliche Integrationsarbeit findet erst nach dem Transfer in die aufnehmende Kommune statt. Die ZUE ist vielmehr ein Ort des Ankommens, der der Orientierung dient.

26. Wie betreut und integriert die Stadt Geilenkirchen die bereits in Geilenkirchen aufgenommenen Geflüchteten?

In Geilenkirchen sind die geflüchteten Menschen in rund 120 Objekten untergebracht. Aufgrund der hohen Anzahl an Geflüchteten ist die soziale Betreuung und Integration nicht im ausreichenden Umfang realisierbar. Für 755 Geflüchtete stehen derzeit nur zwei teilzeitbeschäftigte Sozialarbeiterinnen zur Verfügung. Einen Betreuungsschlüssel wie in einer ZUE (Betreuung im 3-Schicht-System) kann die Stadt – trotz der derzeit schon geplanten Aufstockung des Personals - nicht vorhalten.

27. Müssen für Kinder im Kindergartenalter auch Kita-Plätze in den städtischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, wenn sie in einer ZUE untergebracht sind?

Nein - da in der ZUE die Kinder im Kindergartenalter unmittelbar in entsprechenden Räumlichkeiten betreut werden, muss die Stadt keine weiteren Kita-Plätze zur Verfügung stellen. Auch hier sind die städtischen Aufnahmekapazitäten nämlich längst ausgereizt und es stehen noch viele Kinder geflüchteter Menschen, ebenso wie Kinder von Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Geilenkirchen auf den Wartelisten.

28. Haben Kinder im Kindergartenalter einen Anspruch auf einen städtischen Kita-Platz, wenn sie nicht in einer ZUE untergebracht sind?

Ja.

29. Besteht für Kinder von Geflüchteten, die nicht in einer ZUE untergebracht sind, eine Schulpflicht und müssen ihnen Schulplätze in städtischen Schulen zur Verfügung gestellt werden?

Ja.

30. Müssen für Kinder im schulpflichtigen Alter Schulplätze in den städtischen Schulen zur Verfügung gestellt werden, wenn sie in einer ZUE untergebracht sind?

Nein - für die Dauer des Aufenthalts in einer ZUE besteht für Kinder und Jugendliche keine Schulpflicht, d.h. es müssen keine weiteren Schulplätze in unseren Schulen zur Verfügung gestellt werden.

In der ZUE findet ein schulnahes Bildungsangebot statt, welches auf den Schulalltag in Deutschland vorbereitet und auch die Alphabetisierung umfasst. Das Bildungsangebot in der ZUE entlastet somit auch die Schulen, die inzwischen durch die umfangreiche Aufnahme von Schulkindern aus Flüchtlingsfamilien sowohl die Kapazitätsgrenzen als auch die Fördermöglichkeiten überschritten haben.

31. Welche negativen Aspekte ergeben sich bei einer Unterbringung der 350 geflüchteten Personen in einer ZUE anstatt unmittelbar in der Kommune?

Bei dem Grundstück an der Landstraße in Niederheid, das dem Land NRW angeboten wurde, handelt es sich um ein Gewerbegrundstück im Eigentum der Stadt. Während der Dauer der Verpachtung an das Land NRW kann das Grundstück nicht mehr für die Ansiedlung von Gewerbeunternehmen genutzt werden. Möglicherweise entgehende Gewerbesteuereinnahmen können aber ggf. ganz oder z. T. durch den an die Stadt zu zahlenden Pachtzins kompensiert werden.

32. Können die Geräusche der Standortschießanlage der Bundeswehr in Niederheid negative Auswirkungen auf die Geflüchteten haben?

Diesen Aspekt hat die Bezirksregierung Köln aufgenommen. Die Rahmenbedingungen (Lautstärke, Betriebszeiten etc.) wurden geprüft. Nach Rückmeldung des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ist im Planungsgebiet mit keiner Überschreitung der Immissionsgrenzwerte zu rechnen.

Mit Blick auf die Entfernung der Standortschießanlage zu dem geplanten Vorhaben bestehen nach Rücksprache mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration auch im Übrigen keine Bedenken.

33. „Ich habe Bedenken in Bezug auf die Sicherheit vor Ort.“

Der Gewährleistung der Sicherheit in Gemeinschaftsunterkünften kommt natürlich eine besondere Bedeutung zu. Das ist sowohl dem Land NRW wie auch der Bezirksregierung Köln bewusst und es wird von vorneherein alles darangesetzt, das Konfliktpotential innerhalb der Unterkünfte zu begrenzen.

Grundsätzlich wird sowohl die Sicherheit der Flüchtlinge als auch der Einrichtung gewährleistet. Einem rund um die Uhr vor Ort anwesenden Sicherheitsdienst obliegt dabei insbesondere die Bewachung und Sicherung gegen Eindringen und Übergriffen von außen, das Einschreiten bei Auseinandersetzungen zwischen den Flüchtlingen und die Einleitung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen im Brandfall.

 

Die im Laufe des Verfahrens geäußerten Sicherheitsbedenken haben wir zum Anlass genommen, uns einmal bei der Kreispolizeibehörde Heinsberg über die Einsatzzahlen in den städtischen Liegenschaften An der Friedensburg, in der August-Thyssen-Str. und im Limitenweg zu informieren. Die zuständige Direktionsleiterin Kriminalität teilte mit, dass die Einsatzzahlen in den Jahren 2020 – 2023 für alle Liegenschaften unauffällig gewesen seien. Festzustellen ist hierbei auch, dass es sich bei allen Einsatzanlässen um Auseinandersetzungen oder Straftaten unmittelbar unter den Bewohner:Innen selbst handelte.

34. „Es kommen nur alleinstehende Männer.“

Das stimmt nicht.

Im Jahr 2023 teilten sich die in Geilenkirchen untergebrachten Flüchtlinge wie folgt auf:

Allein reisende Männer:                               115

Familien:                                                           97

Kindesmutter oder –vater mit Kindern:     18

allein reisende Frauen:                                   9

Ehepaare:                                                         12

afghanische Ortskräfte:                                10

D. h. allein reisende Männer machten in 2023 einen Anteil von rd. 44 % der Geflüchteten aus.

 

In 2024 stellt sich die Situation aktuell (Stand: 15.10.2024) wie folgt dar:

Allein reisende Männer:                                30

Familien:                                                          82

Kindesmutter oder –vater mit Kindern:      41

allein reisende Frauen:                                  12

Ehepaare:                                                        10

afghanische Ortskräfte:                                 0

In 2024 machten allein reisende Männer bisher einen Anteil von rd. 17 % der Geflüchteten aus.

35. Woher kommen die Flüchtlinge?

Die Flüchtlinge kommen aus den unterschiedlichsten Ländern zu uns. Bei den zugangsstärksten Ländern seit 2023 handelt es sich um Ukraine, Syrien, Türkei und Afghanistan.

36. Wie werden die Asylbewerber/Flüchtlinge in der ZUE betreut?

In den Landesflüchtlingsunterkünften gibt es eine 24-stündige Betreuung an sieben Tagen in der Woche für die Flüchtlinge. Die notwendigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen sind u.a. die Verpflegung, die Hilfestellung bei der Wahrnehmung von behördlichen Terminen, die Bereitstellung von Kleidung, die Reinigung der Unterkünfte und die Durchführung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen. Ferner sind sowohl Wach- und Sicherheitsdienste als auch die soziale Betreuung und die medizinische Versorgung der Asylbewerber zu gewährleisten.

37. Wie werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut?

Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern ohne ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte in Deutschland einreisen, gehören zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen. Sie werden nicht in den Landesflüchtlingseinrichtungen untergebracht, sondern direkt vom lokal zuständigen Jugendamt in Obhut genommen.

38. Ist eine Landeseinrichtung auch mit weniger als 350 Bewohnern möglich?

Nein - die Errichtung einer Unterkunft für weniger als 350 Personen ist für das Land und die Bezirksregierung wirtschaftlich und organisatorisch nicht von Interesse.

39. Woher kommt in Zeiten des Fachkräftemangels das Personal zur Betreuung in der Einrichtung (z. B. Sozialarbeiter:Innen, Erzieher:Innen, Lehrkräfte etc.?)

Es gibt Sozialverbände und gemeinnützige Vereine, die in der Betreuung von Flüchtlingen erfahren sind und die sich regelmäßig auf entsprechende Ausschreibungen bewerben. Dazu gehören unter anderem Caritas, Malteser, Johanniter, EHC oder das Deutsche Rote Kreuz. Es obliegt diesen Trägern, im Falle einer Bewerbung entsprechendes Personal sicherzustellen. Die Kräfte für schulnahe Angebote werden vom Land gestellt.

40. Wie soll die ZUE aussehen?

Geplant ist die Errichtung einer Containeranlage in der Form, dass mehrere Containerriegel auf dem Grundstück platziert werden. In einem solchen Riegel können i. d. R. 75 Personen aufgenommen werden. Ob es eine ein- oder zweigeschossige Ausführung wird, steht noch nicht fest, wobei die Stadt eine eingeschossige Ausführung favorisiert. Hinzukommen Containeranlagen für den Verwaltungs- und Hausmeisterbereich sowie eine Anlage für den Verpflegungsbereich. Die Anlage verfügt sowohl über eine Heizungsanlage für die kühlere Jahreszeit, wie auch über eine Dämmung für die Sommermonate. Eine Eingrünung des Geländes soll zwingend erfolgen.

41. Was passiert, wenn die ZUE nicht kommt?

Geilenkirchen wird trotzdem weitere Flüchtlinge zugeteilt bekommen, die eine Unterkunft und entsprechende Versorgung benötigen. Für diese müssen Unterkünfte errichtet werden. Um die weiter ankommenden schutzsuchenden Menschen unterbringen zu können, werden aktuell Containeranlagen in Süggerath und Lindern errichtet. Möglich ist auch die Belegung von Sportplätzen mit Containeranlagen, z. B. in Tripsrath und Prummern. Außerdem werden zusätzliche Kosten auf die Stadt zukommen, die dann an vielen anderen wichtigen Stellen fehlen werden. Deutliche Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuern für alle Bürger:Innen sind die Folge.

Der Kollaps von Schulen und Kitas in Bezug auf die aufzunehmenden Kinder wird nicht mehr aufzuhalten sein. Das Problem des fehlenden Wohnraums wird bleiben.

4. Wo kann ich mich über das aktuelle Verfahren weiterhin informieren?

5. Wie kann ich Flüchtlingen helfen? An wen kann ich mich wenden?

Wie kann ich helfen?

Bürgerschaftliches Engagement ist besonders wertvoll. Die große Unterstützung durch freiwillige Helferinnen und Helfer sowie die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung tragen entscheidend dazu bei, alle Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen und sie bei der Integration zu unterstützen.

Wenn Sie helfen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsarbeit in Verbindung:

Ansprechpartnerin: Nicole Abels

  • Tel.: 02451/4820889
  • E-Mail: gsa-gk@caritas-hs.de