Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid
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© Stadt Geilenkirchen
In seiner Sitzung am Mittwoch, dem 18.12.2024, folgte der Rat dem Vorschlag der Verwaltung und beschloss:
Durch diese Beschlüsse wurde nun ein neues Verfahren in Gang gesetzt. Die Verwaltung beschäftigt sich daher ab sofort mit der Planung des nächsten Abstimmungsverfahrens. Der Abstimmungstermin wird voraussichtlich im März stattfinden. Aus zeitlichen bzw. organisatorischen Gründen (Materialbestellung, Druck etc.) ist die Zusammenlegung des Entscheids mit der Bundestagswahl nicht mehr möglich.
Nach eingehender Prüfung ist die Verwaltungsleitung zu dem Schluss gekommen, dass eine Wiederholung des Bürgerentscheids unumgänglich ist.
Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner 30. Sitzung am 25.09.2024 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, jedoch dem Begehren nicht entsprochen, sodass gem. § 26 Abs. 6 S. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen ist.
Aufgrund der aktuellen Gefährdung des Wahlgrundsatzes der geheimen Wahl, ist eine Verschiebung des Bürgerentscheids notwendig. Da der Entscheid dadurch nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist stattfinden kann, ist ein neuer Ratsbeschluss erforderlich.
Die nächste Sitzung des Rates findet am 4.12.2024 statt.
UPDATE:
Aufgrund eines kurzfristig eingegangenen anwaltlichen Schreibens wurde die Entscheidung auf Mittwoch, den 18.12.2024, vertagt.
Hiermit informieren wir Sie über die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Bürgerentscheid über die Errichtung einer ZUE am 15.12.2024:
Am Montag, dem 18. November 2024, erhielt die Stadtverwaltung einen Hinweis per E-Mail, dass die Möglichkeit einer potenziellen Zuordnung von Stimmschein und Stimmzettel durch einen auf der Rückseite aller Abstimmungsunterlagen aufgedruckten QR-Code bestehe. Dies würde den Wahlgrundsatz der „geheimen Wahl“ gefährden.
Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten
Nach Eingang des Hinweises wurden unverzüglich der Datenschutzbeauftragte sowie die zuständigen Mitarbeitenden des Hauptamtes informiert, die den Sachverhalt prüften. Am Dienstag, dem 19. November, fand ein Termin mit dem Datenschutzbeauftragten und IT-Experten statt, in dem bestätigt wurde, dass es technisch möglich sei, mittels eines Scanners auf einem Smartphone eine Zuordnung von Stimmschein und Stimmzettel vorzunehmen.
Ein solcher Abgleich wäre wie folgt möglich: Dazu müsste bei der Stimmauszählung, die am Sonntag, dem 15.12.2024 ab 16 Uhr öffentlich stattfinden sollte, jeder einzelne QR-Code - sowohl auf den Stimmscheinen als auch auf den Stimmzetteln - mit einem Handy eingescannt werden und händisch Listen erstellt werden, um die angezeigten Nummern tatsächlich abgleichen zu können. Das wäre nur mit einem erheblichen Aufwand möglich und könnte rein praktisch nicht innerhalb von Sekunden während der Auszählung passieren. Nichtdestotrotz stellt allein die Möglichkeit eines Abgleichs eine Gefährdung des Wahlrechtsgrundsatzes der geheimen Wahl dar.
Statement der beauftragten Firma
Die mit dem Druck und Versand beauftragte Firma, die diese QR-Codes auf den Unterlagen angebracht hat, wurde umgehend zu einer Stellungnahme, bis Mittwoch, dem 20. November 2024, aufgefordert. In einer ersten Antwort erklärte die Firma, dass die Verwendung dieser Kuvertiermatrix lediglich dazu diene, eine fehlerfreie Zustellung aller Abstimmungsunterlagen an alle Abstimmungsberechtigten sicherzustellen. Nach weiterer Nachfrage bestätigte uns die Firma, dass es darüber hinaus eine fortlaufende Nummerierung innerhalb des QR-Codes gebe. Hierdurch wäre dann tatsächlich eine Zuordnung der einzelnen Abstimmungsunterlagen möglich. Für die Firma sei dies ein Standardprozedere und sie würde immer so vorgehen. Weiterhin habe sie schon viele Wahlunterlagen gedruckt.
Austausch mit der Kommunalaufsicht
Am Mittwoch, dem 20. November, wurde die Thematik mit der Kommunalaufsicht besprochen. Es wurde u. a. besprochen, ob noch die Möglichkeit einer Heilung des Mangels im laufenden Verfahren bestehe. Als mögliche Lösung wurde diskutiert, den QR-Code des Stimmscheins beim Öffnen des Umschlags durch Ausstanzen zu entfernen. Die Auszählung findet ohnehin öffentlich statt; bei dem diskutierten Verfahren könnten zusätzlich sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalaufsicht sowie ein Notar hinzugezogen werden, damit die Rechtssicherheit der Auszählung auch aus aufsichtsbehördlicher Sicht gewährleistet wäre. Die derzeitige interne städtische Meinung geht jedoch eher in Richtung eines neuen Abstimmungsverfahrens.
Kontakt zu externen Wahlrechtsexperten
Zusätzlich wurde zur Klärung der Rechtslage und zur Sicherstellung der Geheimhaltung der Wahl ein anerkannter Fachmann im Bereich des Wahlrechts konsultiert, der auch Regierungskreise berät, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Ein erstes Gespräch wird am Freitag, dem 22.11.2024 stattfinden.
Darüber hinaus besteht Kontakt zur Behörde der Landeswahlleiterin sowie zum MHKBD, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Möglichkeit der Neuwahl/Verlegung des Bürgerentscheids
Kommt es zu einer Verlegung des Bürgerentscheids und zu einer Neuwahl, wird das zwar zu einer Verzögerung des Verfahrens führen, es erscheint aber derzeit als die rechtssicherste Lösung. Im Falle einer Neuwahl würde der Bürgerentscheid voraussichtlich im Januar 2025 durchgeführt werden, ebenfalls in Form einer Briefwahl mit öffentlicher Auszählung gemäß der geltenden Satzung.
Information der Politik
Am Mittwoch, dem 20.11.2024 wurden die Fraktionsvorsitzenden über die aktuellen Entwicklungen im Verfahren und die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen informiert.
Ebenfalls wurden alle anwesenden Gremienmitglieder sowie Bürgerinnen und Bürger in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur am Donnerstag, dem 21.11.2024 informiert.
Wie geht es weiter?
!Bitte stimmen Sie vorerst nicht mehr ab!
Die Stadtverwaltung Geilenkirchen wird in jedem Fall den rechtmäßigen und gesetzeskonformen Weg gehen und die Bevölkerung kontinuierlich und transparent über alle Entwicklungen informieren. Eine endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen wird in der kommenden Woche getroffen und der Bevölkerung unverzüglich mitgeteilt.
In den letzten Tagen sind leider viele Falschinformationen zu der aktuellen Situation bezüglich des Bürgerentscheids, der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) und des gesamten Verfahrens in Umlauf geraten – insbesondere in den sozialen Medien. Wir möchten ALLE Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum bitten, sorgfältig zwischen Fakten und Hetze/Fake News zu unterscheiden. Verlassen Sie sich ausschließlich auf vertrauenswürdige Quellen.
Darüber hinaus möchten wir betonen, dass persönliche Angriffe auf die Bürgermeisterin oder andere Mitarbeitende der Stadtverwaltung nicht zielführend sind. Solche Angriffe tragen nicht zur Klärung der Situation bei und hindern uns daran, gemeinsam konstruktiv Lösungen zu finden. Wir bitten um einen respektvollen Umgang miteinander und die Konzentration auf sachliche Diskussionen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Angelegenheit.
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© Stadt Geilenkirchen
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© Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld
Auf dieser Seite finden Sie:
Es wird empfohlen, das Bürgerbegehren abzulehnen, d. h. mit „NEIN“ zu stimmen.
Verpassen wir die Chance einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (sog. ZUE) für Geilenkirchen, hat das spürbare Konsequenzen für ALLE Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt!
Begründung für diese Stimmempfehlung
Seit 2022 werden der Stadt Geilenkirchen jährlich deutlich mehr als 200 Geflüchtete zugewiesen (in 2022: 231 Personen, in 2023: 261 Personen, bisher in 2024: 175 Personen (Stand: 15.10.2024). Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, diese Menschen unterzubringen. Es besteht keine Möglichkeit, die schutzsuchenden Menschen zurückzuweisen.
Auch die Ablehnung einer ZUE würde NICHT dazu führen, dass der Stadt weniger Flüchtlinge zugewiesen werden!
Aktuell (Stand: 15.10.2024) befinden sich 755 Geflüchtete in Geilenkirchen. Anfang 2022 waren es nur 220 Personen. Damals reichten die städtischen Unterkünfte für die Unterbringung noch aus.
Inzwischen hat die Stadt in großem Umfang und mit einem immensen Kostenaufwand private Wohnungen und Häuser angemietet. Allein in der Fliegerhorstsiedlung in Teveren sind derzeit 242 geflüchtete Menschen untergebracht. Weitere räumliche Kapazitäten zur Unterbringung sind nicht mehr vorhanden, d. h. neuer Wohnraum muss geschaffen werden.
Hierfür gibt es nun zwei Möglichkeiten:
Wird eine ZUE durch das Bürgerbegehren verhindert, hat das folgende spürbare Konsequenzen für ALLE Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt:
Es ist also besser, die schutzsuchenden Menschen, die wir ohnehin in unserer Stadt unterbringen müssen, gut betreut und menschenwürdig in einer ZUE unterzubringen. Der Stadt entstehen dadurch keine Kosten in zweistelliger Millionenhöhe und auch die sonstigen städtischen Kapazitäten (Wohnraum, Kita-Plätze, Schulplätze) würden nicht in Anspruch genommen werden müssen.
Eine ZUE bietet eine menschenwürdige Unterbringung von schutzsuchenden Menschen, die vor Gewalt, Krieg und Terror aus ihrer Heimat fliehen, ohne die Stadt mit ihren Bürgerinnen und Bürgern finanziell und personell zusätzlich zu belasten.
Wenn Sie den Weg für eine ZUE freimachen und die aufgezeigten negativen Konsequenzen für unsere Stadt und alle Bürgerinnen und Bürger verhindern wollen, stimmen Sie mit „NEIN“.
Daniela Ritzerfeld
Bürgermeisterin
Auf dem städtischen YouTube-Account finden Sie Informationsvideos, in denen Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld auf verschiedene Fragestellungen in Bezug auf eine ZUE und den anstehenden Bürgerentscheid eingeht.
Hier gelangen Sie zu den Videos: YouTube-Kanal der Stadt Geilenkirchen.
Folgende Videos finden Sie dort:
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahrenIm Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über eine ZUE erreichen uns viele Fragen, die wir gerne beantworten.
Nachstehend finden Sie 41 Antworten auf häufig gestellte Fragen von Bürgerinnen und Bürgern.
Klicken Sie einfach auf die Frage und die Antwort wird ausgeklappt.
Wir halten Sie zudem über die sozialen Medien auf dem Laufenden:
Alle Städte und Gemeinden sind verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung in die Kommune wird zentral gesteuert und ist immer abhängig von der Anzahl der Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen.
Ausgehend von durchschnittlich rund 250 schutzsuchenden Menschen, die Geilenkirchen pro Jahr zugewiesen werden, ist davon auszugehen, dass uns in den nächsten rund 1,5 Jahren im Rahmen der „normalen“ Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowieso weitere 350 geflüchtete Menschen zugeteilt werden, für deren Unterkunft und Betreuung die Stadt zu sorgen hat. Hinzu kommen erhebliche weitere personelle und finanzielle Leistungen, die von der Stadt zu erbringen wären.
Im Falle der Unterbringung in einer ZUE werden diese Leistungen vollumfänglich vom Land getragen. Außerdem würden die 350 Personen 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet werden.
Nein - es gibt keine Aufnahmezahl, bei der das städtische Aufnahmesoll endgültig erfüllt wäre. Solange schutzsuchende Menschen in unser Land kommen, solange sind alle Kommunen in Deutschland gleichermaßen zur Aufnahme dieser Geflüchteten verpflichtet – egal, ob Wohnraum vorhanden ist oder nicht.
2022 lebten in den städtischen Unterkünften 220 Personen. Aktuell (Stand: 15.10.2024) leben 755 geflüchtete Menschen in städtischen Unterkünften und in privaten Wohnungen, welche durch die Stadt Geilenkirchen betreut werden, Tendenz weiter steigend.
Die Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt nur Personen, welche sich noch in einem laufenden Asylverfahren befinden und ukrainische Geflüchtete. Menschen, deren Asylantrag bereits positiv oder negativ entschieden wurde und weiterhin in Geilenkirchen leben, werden in dieser Zahl nicht erfasst.
Derzeit erfolgt die Zuweisung an Geflüchteten in der Regel wöchentlich. Es wurden im Jahr 2024 insgesamt bereits 175 Geflüchtete aufgenommen. Die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Geilenkirchen sinkt dennoch nicht, da weiterhin Menschen in Deutschland einen Asylantrag stellen. Diese Zahl würde nur dann stagnieren, wenn keine Asylanträge mehr gestellt würden.
Nein – die städtischen Unterkünfte sind schon seit 2022 ausgelastet. Es wurden daraufhin in den vergangenen zwei Jahren in großem Umfang private Wohnungen angemietet. Inzwischen ist auch der private Wohnungsmarkt „voll“; Wohnraum kann auch durch Anmietungen nicht mehr beschafft werden. Problematisch ist hierbei, dass diese Wohnungen dem freien Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Notfalls müssten Turnhallen belegt werden, wie das im näheren Umfeld z. B. in Herzogenrath oder Stolberg derzeit schon der Fall ist. Denkbar ist auch die Aufstellung von Containern, z. B. auf nicht mehr genutzten Sportplätzen.
Ausgehend von durchschnittlich rund 250 schutzsuchenden Menschen, die Geilenkirchen weiterhin pro Jahr zugewiesen werden, würden der Stadt in den nächsten rund 1,5 Jahren im Rahmen der „normalen“ Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ohnehin weitere 350 geflüchtete Menschen zugeteilt werden.
Ja.
Die zentralen Beweggründe, aus denen Menschen gezwungen sind zu fliehen, sind vielfältig: Verfolgung, Folter, Vergewaltigung, Krieg und Bürgerkrieg, drohende Todesstrafe, Zerstörung der Lebensgrundlagen. Aufgrund schwerer Menschrechtsverletzungen, Diskriminierungen und Repressalien sind jedes Jahr Millionen Menschen auf der Flucht.
Nach Angaben der internationalen Organisation für den Flüchtlingsschutz UNHCR waren 2022 weltweit rund 108,4 Millionen Menschen auf der Flucht - ein Höchststand seit Beginn der Aufzeichnungen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ordnet die Geflüchteten zunächst den einzelnen Bundesländern zu. Alle in NRW ankommenden Flüchtlinge müssen dann zunächst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum zentral registriert werden. Anschließend erfolgt die Verteilung der Flüchtlinge aus der LEA in sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE). In den EAEs werden die Menschen erkennungsdienstlich erfasst, ärztlich untersucht und medizinisch versorgt. In der EAE stellen sie ein Asylgesuch beim BAMF. Im Anschluss werden die Flüchtlinge von der Bezirksregierung Arnsberg einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) der jeweiligen Bezirksregierung zugewiesen. Von dort werden die Menschen dann später auf die kommunalen Einrichtungen weiterverteilt, wo sie dann auch langfristig bleiben sollen.
Der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) dauert in der Regel nur wenige Tage. Der Aufenthalt in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) beträgt im Regelfall zwischen 3 bis 16 Monate. Im Einzelfall kann die Dauer des Aufenthalts in einer Unterbringungseinrichtung bis zu 24 Monate betragen.
Nein - die Fläche bleibt im Eigentum der Stadt Geilenkirchen und wird an das Land NRW für die Dauer des Betriebs der ZUE verpachtet. Das Land zahlt hierfür an die Stadt eine jährliche Pacht. Hierdurch können etwaige Gewerbesteuerausfälle voraussichtlich kompensiert werden. Eine genaue Pachthöhe ist derzeit noch nicht ausgehandelt.
Mit dem Land NRW wird ein Pachtvertrag bzw. eine sog. Kooperationsvereinbarung geschlossen. Hierin würde u. a. auch die Regelung aufgenommen, dass nicht mehr als 350 Personen in einer auf dem Grundstück zu errichtenden ZUE aufgenommen werden dürfen.
Es entscheidet der Rat der Stadt Geilenkirchen mit seinen 38 Stadtverordneten und der Bürgermeisterin.
Für die Betreuung der Menschen in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung werden von der Bezirksregierung Köln Betreuungsdienstleister beauftragt. Hierzu gehören Hilfsorganisationen, wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter Unfallhilfe, der Malteser Hilfsdienst, der Arbeiter-Samariter-Bund oder Unternehmen wie European Homecare.
Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr, sodass auch nachts Ansprechpartner und An-sprechpartnerinnen in den Einrichtungen anwesend sind. Dies umfasst sowohl die Sozialbetreuer wie auch den Sicherheitsdienst.
Der Grundbedarf der Flüchtlinge wird in Deutschland nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) geregelt. Danach erhalten Asylbewerber, was sie für das tägliche Leben benötigen. Dies umfasst Sachleistungen als auch finanzielle Mittel. Folgende Grundleistungen sind für Empfänger nach §§ 3, 4 und 6 AsylbLG vorgesehen: Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt (notwendiger Bedarf); Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (Taschengeld); Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt; bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die einzelfallabhängig sind.
Sind die Asylbewerber in einer ZUE untergebracht, werden diese Leistungen vom Land NRW übernommen. Bei Asylbewerbern, die unmittelbar einer Kommune zugewiesen sind, müssen Leistungen von der Kommune selbst erbracht werden.
1.878.450,00 €/Jahr.
Stellt man die mit der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen in den Städten und Gemeinden verbundenen Aufwendungen, z. B.
den vom Land pro Person und Jahr gezahlten Erstattungen gegenüber, errechnet sich pro geflüchteter Person ein durchschnittlicher Nettoaufwand pro Person und Jahr i. H. v. 5.367 €. Bei 350 schutzsuchenden Menschen ergibt sich somit rechnerisch ein durchschnittlicher jährlicher Betrag i. H. v. 1.878.450 €, den die Stadt für diese Personen aufwenden müsste, wenn sie diese selbst unterbringen, betreuen und versorgen müsste.
Neben einer Sozialbetreuung gibt es eine Kinderbetreuung, ein schulnahes Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche, Erstorientierungskurse für Erwachsene, Freizeitangebote für unterschiedliche Gruppen, eine Sanitätsstation, einen Sicherheitsdienst, ein Facility Management und ein sog. Umfeldmanagement. Ferner sind Sozialbetreuer und Ansprechpartner der Bezirksregierung im Außendienst in der ZUE. Benötigen Menschen psychologische Betreuung, kann dies direkt in der ZUE ohne lange Wartezeiten erfolgen. Hilfe bei Anträgen erfolgt ebenfalls durch einen Anbieter innerhalb der ZUE. Des Weiteren werden die in der ZUE wohnenden Menschen dort auch vollständig verpflegt.
Der/die Umfeldmanager/in dient dem persönlichen Kontakt zwischen Bürgerschaft und Bewohnerinnen und Bewohnern. Er/Sie soll gegenseitiges Verständnis fördern, bei Konflikten vermitteln und ist als ständiger Ansprechpartner erreichbar.
Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird in einer ZUE mit einer Belegung von 350 Menschen im Schichtdienst in einem 3-Schicht-System durchgeführt. Von Mo.-Fr. sind 6 Betreuer, Sa.-So. und feiertags sind 4 Betreuer je Schicht im Einsatz.
Eine Integration in eine bestehende Gemeinschaft erfolgt in einer ZUE nicht, da es sich nur um eine zeitlich befristete Unterbringung handelt. Die eigentliche Integrationsarbeit findet erst nach dem Transfer in die aufnehmende Kommune statt. Die ZUE ist vielmehr ein Ort des Ankommens, der der Orientierung dient.
In Geilenkirchen sind die geflüchteten Menschen in rund 120 Objekten untergebracht. Aufgrund der hohen Anzahl an Geflüchteten ist die soziale Betreuung und Integration nicht im ausreichenden Umfang realisierbar. Für 755 Geflüchtete stehen derzeit nur zwei teilzeitbeschäftigte Sozialarbeiterinnen zur Verfügung. Einen Betreuungsschlüssel wie in einer ZUE (Betreuung im 3-Schicht-System) kann die Stadt – trotz der derzeit schon geplanten Aufstockung des Personals - nicht vorhalten.
Nein - da in der ZUE die Kinder im Kindergartenalter unmittelbar in entsprechenden Räumlichkeiten betreut werden, muss die Stadt keine weiteren Kita-Plätze zur Verfügung stellen. Auch hier sind die städtischen Aufnahmekapazitäten nämlich längst ausgereizt und es stehen noch viele Kinder geflüchteter Menschen, ebenso wie Kinder von Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Geilenkirchen auf den Wartelisten.
Ja.
Ja.
Nein - für die Dauer des Aufenthalts in einer ZUE besteht für Kinder und Jugendliche keine Schulpflicht, d.h. es müssen keine weiteren Schulplätze in unseren Schulen zur Verfügung gestellt werden.
In der ZUE findet ein schulnahes Bildungsangebot statt, welches auf den Schulalltag in Deutschland vorbereitet und auch die Alphabetisierung umfasst. Das Bildungsangebot in der ZUE entlastet somit auch die Schulen, die inzwischen durch die umfangreiche Aufnahme von Schulkindern aus Flüchtlingsfamilien sowohl die Kapazitätsgrenzen als auch die Fördermöglichkeiten überschritten haben.
Bei dem Grundstück an der Landstraße in Niederheid, das dem Land NRW angeboten wurde, handelt es sich um ein Gewerbegrundstück im Eigentum der Stadt. Während der Dauer der Verpachtung an das Land NRW kann das Grundstück nicht mehr für die Ansiedlung von Gewerbeunternehmen genutzt werden. Möglicherweise entgehende Gewerbesteuereinnahmen können aber ggf. ganz oder z. T. durch den an die Stadt zu zahlenden Pachtzins kompensiert werden.
Diesen Aspekt hat die Bezirksregierung Köln aufgenommen. Die Rahmenbedingungen (Lautstärke, Betriebszeiten etc.) wurden geprüft. Nach Rückmeldung des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ist im Planungsgebiet mit keiner Überschreitung der Immissionsgrenzwerte zu rechnen.
Mit Blick auf die Entfernung der Standortschießanlage zu dem geplanten Vorhaben bestehen nach Rücksprache mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration auch im Übrigen keine Bedenken.
Der Gewährleistung der Sicherheit in Gemeinschaftsunterkünften kommt natürlich eine besondere Bedeutung zu. Das ist sowohl dem Land NRW wie auch der Bezirksregierung Köln bewusst und es wird von vorneherein alles darangesetzt, das Konfliktpotential innerhalb der Unterkünfte zu begrenzen.
Grundsätzlich wird sowohl die Sicherheit der Flüchtlinge als auch der Einrichtung gewährleistet. Einem rund um die Uhr vor Ort anwesenden Sicherheitsdienst obliegt dabei insbesondere die Bewachung und Sicherung gegen Eindringen und Übergriffen von außen, das Einschreiten bei Auseinandersetzungen zwischen den Flüchtlingen und die Einleitung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen im Brandfall.
Die im Laufe des Verfahrens geäußerten Sicherheitsbedenken haben wir zum Anlass genommen, uns einmal bei der Kreispolizeibehörde Heinsberg über die Einsatzzahlen in den städtischen Liegenschaften An der Friedensburg, in der August-Thyssen-Str. und im Limitenweg zu informieren. Die zuständige Direktionsleiterin Kriminalität teilte mit, dass die Einsatzzahlen in den Jahren 2020 – 2023 für alle Liegenschaften unauffällig gewesen seien. Festzustellen ist hierbei auch, dass es sich bei allen Einsatzanlässen um Auseinandersetzungen oder Straftaten unmittelbar unter den Bewohner:Innen selbst handelte.
Das stimmt nicht.
Im Jahr 2023 teilten sich die in Geilenkirchen untergebrachten Flüchtlinge wie folgt auf:
Allein reisende Männer: 115
Familien: 97
Kindesmutter oder –vater mit Kindern: 18
allein reisende Frauen: 9
Ehepaare: 12
afghanische Ortskräfte: 10
D. h. allein reisende Männer machten in 2023 einen Anteil von rd. 44 % der Geflüchteten aus.
In 2024 stellt sich die Situation aktuell (Stand: 15.10.2024) wie folgt dar:
Allein reisende Männer: 30
Familien: 82
Kindesmutter oder –vater mit Kindern: 41
allein reisende Frauen: 12
Ehepaare: 10
afghanische Ortskräfte: 0
In 2024 machten allein reisende Männer bisher einen Anteil von rd. 17 % der Geflüchteten aus.
Die Flüchtlinge kommen aus den unterschiedlichsten Ländern zu uns. Bei den zugangsstärksten Ländern seit 2023 handelt es sich um Ukraine, Syrien, Türkei und Afghanistan.
In den Landesflüchtlingsunterkünften gibt es eine 24-stündige Betreuung an sieben Tagen in der Woche für die Flüchtlinge. Die notwendigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen sind u.a. die Verpflegung, die Hilfestellung bei der Wahrnehmung von behördlichen Terminen, die Bereitstellung von Kleidung, die Reinigung der Unterkünfte und die Durchführung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen. Ferner sind sowohl Wach- und Sicherheitsdienste als auch die soziale Betreuung und die medizinische Versorgung der Asylbewerber zu gewährleisten.
Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern ohne ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte in Deutschland einreisen, gehören zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen. Sie werden nicht in den Landesflüchtlingseinrichtungen untergebracht, sondern direkt vom lokal zuständigen Jugendamt in Obhut genommen.
Nein - die Errichtung einer Unterkunft für weniger als 350 Personen ist für das Land und die Bezirksregierung wirtschaftlich und organisatorisch nicht von Interesse.
Es gibt Sozialverbände und gemeinnützige Vereine, die in der Betreuung von Flüchtlingen erfahren sind und die sich regelmäßig auf entsprechende Ausschreibungen bewerben. Dazu gehören unter anderem Caritas, Malteser, Johanniter, EHC oder das Deutsche Rote Kreuz. Es obliegt diesen Trägern, im Falle einer Bewerbung entsprechendes Personal sicherzustellen. Die Kräfte für schulnahe Angebote werden vom Land gestellt.
Geplant ist die Errichtung einer Containeranlage in der Form, dass mehrere Containerriegel auf dem Grundstück platziert werden. In einem solchen Riegel können i. d. R. 75 Personen aufgenommen werden. Ob es eine ein- oder zweigeschossige Ausführung wird, steht noch nicht fest, wobei die Stadt eine eingeschossige Ausführung favorisiert. Hinzukommen Containeranlagen für den Verwaltungs- und Hausmeisterbereich sowie eine Anlage für den Verpflegungsbereich. Die Anlage verfügt sowohl über eine Heizungsanlage für die kühlere Jahreszeit, wie auch über eine Dämmung für die Sommermonate. Eine Eingrünung des Geländes soll zwingend erfolgen.
Geilenkirchen wird trotzdem weitere Flüchtlinge zugeteilt bekommen, die eine Unterkunft und entsprechende Versorgung benötigen. Für diese müssen Unterkünfte errichtet werden. Um die weiter ankommenden schutzsuchenden Menschen unterbringen zu können, werden aktuell Containeranlagen in Süggerath und Lindern errichtet. Möglich ist auch die Belegung von Sportplätzen mit Containeranlagen, z. B. in Tripsrath und Prummern. Außerdem werden zusätzliche Kosten auf die Stadt zukommen, die dann an vielen anderen wichtigen Stellen fehlen werden. Deutliche Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuern für alle Bürger:Innen sind die Folge.
Der Kollaps von Schulen und Kitas in Bezug auf die aufzunehmenden Kinder wird nicht mehr aufzuhalten sein. Das Problem des fehlenden Wohnraums wird bleiben.
Hier finden Sie aktuelle Informationen und Präsentationen zum Verfahren:
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© Runde Tisch für Flüchtlingsarbeit in Geilenkirchen
Bürgerschaftliches Engagement ist besonders wertvoll. Die große Unterstützung durch freiwillige Helferinnen und Helfer sowie die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung tragen entscheidend dazu bei, alle Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen und sie bei der Integration zu unterstützen.
Wenn Sie helfen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsarbeit in Verbindung:
Ansprechpartnerin: Nicole Abels