Bundestagswahl 2025

Mehrfachzusendung von Briefwahlunterlagen – Keine mehrfache Stimmabgabe möglich

Mehrfachzusendung von Briefwahlunterlagen

Aufgrund eines technischen Fehlers in der Verarbeitung der Briefwahlanträge ist es in einzelnen Fällen zu einer Mehrfachzusendung von Briefwahlunterlagen gekommen. Betroffene Wahlberechtigte haben ihre Unterlagen doppelt oder vereinzelt sogar dreifach erhalten. Der Fehler ist deutschlandweit in mehreren Kommunen aufgetreten.  

Die Stadt Geilenkirchen stellt klar, dass eine mehrfache Stimmabgabe ausgeschlossen ist. Alle versendeten Briefwahlunterlagen tragen dieselbe Wahlscheinnummer und werden beim Eingang der Wahlbriefe geprüft. Falls mehrere Ausfertigungen eines Wahlscheins eingereicht werden, werden diese bei der Auszählung automatisch als ungültig gewertet.

Der technische Fehler wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit dem Softwareanbieter analysiert und rekonstruiert, um die genaue Ursache zu ermitteln und zukünftige Fehler dieser Art zu vermeiden. Gleichzeitig wurden die Kontrollmechanismen angepasst und verstärkt.

Die betroffenen Wahlberechtigten wurden teilweise bereits kontaktiert, darüber hinaus können sich alle Betroffenen bei Rückfragen an die Servicestelle Wahlen wenden.

  

📌 Wichtig:

Die überzähligen Briefwahlunterlagen können entweder
✅ eigenständig vernichtet werden,

✅ durch einen städtischen Boten abgeholt werden (Terminvereinbarung unter ☎️ 02451/629 199)

✅ oder persönlich bei der Servicestelle Wahlen abgegeben werden.

 

📍 Servicestelle Wahlen
📞 02451/629 199
📧 wahlen@geilenkirchen.de

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Bundestagswahl 2025

Brandenburger Tor

Brandenburger Tor © Canva

Die Bundestagswahl 2025 steht vor der Tür! Am 23. Februar 2025 findet die Wahl statt. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen für Ihre Teilnahme an der Wahl in der Stadt Geilenkirchen.

Stichtag
Stichtag für die Eintragung von Amts wegen aller Personen in das Wählerverzeichnis, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind, ist der 12. Januar 2025. Wenn Sie im Ausland leben und wählen möchten, erfahren Sie mehr unter Wählen als Auslandsdeutsche/r.

Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich zwischen dem 29. Januar und dem 1. Februar 2025 zugestellt.

Direktwahl in der Stadtverwaltung
Ab dem 10. Februar bis zum 21. Februar 2025 haben Sie auch die Möglichkeit, direkt in der Stadtverwaltung in der Servicestelle Wahlen Ihre Stimme abzugeben. 

Öffnungszeiten Servicestelle Wahlen:

Ab Montag, dem 10. Februar 2025, bis Freitag, dem 21. Februar 2025, hat das Servicebüro Wahlen zu folgenden Zeiten geöffnet: 

  • Mo - Fr - 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr 
  • Mo - Mi - 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
  • Do - 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Freitag, der 21.02. - 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr  

Alle relevanten Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auf den offiziellen Seiten:

Gehen Sie wählen! Jede Stimme zählt!
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie aktiv die Zukunft unseres Landes mit. Ihre Stimme ist ein wertvoller Beitrag zur Demokratie!

Briefwahl

QR-Code Briefwahlunterlagen anfordern

QR-Code Briefwahlunterlagen anfordern © Stadt Geilenkirchen

 

Anforderung Ihrer Briefwahlunterlagen

Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Dies ist entweder über den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Zustellung ab dem 29.01.) oder bequem online möglich.

Bitte beachten Sie:

Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 10. Februar 2025 versandt. Grund für diese Verzögerung ist die verkürzte Frist für die vorgezogene Neuwahl, weshalb die Stimmzettel erst später vorliegen.

Wichtiger Hinweis:

Bei der Beantragung der Unterlagen ist die Angabe des Wahlbezirks und der Nummer im Wählerverzeichnis nicht unbedingt erforderlich.

 

 

! Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 rechtzeitig zurücksenden !

Der Versand der Briefwahlunterlagen durch das Wahlamt der Stadt Geilenkirchen beginnt am 10. Februar 2025. Damit stehen für die Abwicklung der Briefwahl nur zwei Wochen zur Verfügung.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen, sollten sicherstellen, dass ihre roten Wahlbriefe bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Geilenkirchen eingehen.

Achtung: Wahlbriefe, die erst am Freitag oder Samstag vor der Wahl verschickt werden, könnten nicht rechtzeitig ankommen.

Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Wahlbrief direkt in den Briefkasten der Stadt Geilenkirchen einwerfen.

 

Servicestelle Wahlen

Bild Briefwahl

Bild Briefwahl © Stadt Geilenkirchen

Vom 10. bis 21. Februar 2025 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme direkt in der Servicestelle Wahlen der Stadtverwaltung abzugeben.

Sie erreichen das Büro, indem Sie den Haupteingang betreten und die erste Etage hinaufsteigen. Direkt dort gelangen Sie geradeaus in den Kleinen Sitzungssaal, wo Ihnen unsere zuständigen Kolleginnen und Kollegen gerne zur Verfügung stehen.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Öffnungszeiten Servicestelle Wahlen:

Ab Montag, dem 10. Februar 2025, bis Freitag, dem 21. Februar 2025, hat das Servicebüro Wahlen zu folgenden Zeiten geöffnet: 

  • Mo - Fr - 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr 
  • Mo - Mi - 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
  • Do - 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Freitag, der 21.02. - 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr  

Barrierefreiheit bei der Bundestagswahl 2025 in Geilenkirchen

Bild Barrierefreiheit bei der Bundestagswahl 2025

Bild Barrierefreiheit bei der Bundestagswahl 2025 © Stadt Geilenkirchen

Joachim Grünewald, Leiter des Hauptamtes der Stadt Geilenkirchen, informiert in enger Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt, Heinz Pütz, über die barrierefreien Zugangsoptionen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in Geilenkirchen.

Die Stadt Geilenkirchen hat dafür gesorgt, dass alle Wahllokale im Stadtgebiet barrierefrei zugänglich sind. Dies bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer Mobilität oder Beeinträchtigung, problemlos an der Wahl teilnehmen können.

Für Wählerinnen und Wähler mit Seheinschränkungen gibt es die Möglichkeit, sich an die auf der Wahlbenachrichtigung genannte Stelle zu wenden, um Wahlhilfe zu erhalten. Alle Stimmzettel sind außerdem barrierefrei gestaltet, damit alle Wählerinnen und Wähler die Wahl sicher und eigenständig durchführen können.

Natürlich können Wählerinnen und Wähler auch eine Person ihres Vertrauens benennen, die ihnen bei der Stimmabgabe behilflich ist – sei es ein Familienmitglied oder ein Mitglied des Wahlvorstandes. Bei weiteren Fragen oder wenn Unterstützung bei der Stimmabgabe benötigt wird, steht das Servicebüro Wahlen gerne unter der Rufnummer 02451/629-199 zur Verfügung.

Zusätzlich wird auf das barrierefreie Informationsangebot der Bundesregierung zur Bundestagswahl 2025 hingewiesen. Auf der Webseite finden sich wichtige Erklärungen in leichter Sprache, die die Wahl verständlich machen. Bei weiteren Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger auch direkt an das Servicebüro Wahlen der Stadt Geilenkirchen wenden.