Städtische Klimaschutzprojekte

Elektrischer Fuhrpark für Verwaltung und Stadtbetriebshof

Logo Nationale Klimaschutzinitiative

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Die Stadtverwaltung reduziert mit dem Einsatz von Elektrofahrzeugen und E-Bikes den Ausstoß von Treibhausgasen. Seit 2016 stehen den städtischen Bediensteten im Rathaus für ihre Dienstgänge im Stadtgebiet E-Bikes zur Verfügung, die gerne und häufig genutzt werden. Seit dem Jahr 2023 steht darüber hinaus ein elektrisches Lastenfahrrad für Fahrten zur Verfügung.

Im Fuhrpark für die Verwaltung werden seit 2018 mittlerweile vier vollelektrische Fahrzeuge für Dienstfahrten eingesetzt. Darüber hinaus steht der Verwaltungsleitung ein Plug-In Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung, welcher emissionsfreie Dienstreisen innerhalb des Kreises ermöglicht. Seit 2018 wird auch die Elektrifizierung der Fahrzeuge des städtischen Stadtbetriebshofs konsequent umgesetzt. Hier werden jedoch vorrangig Kleintransporter und kommunale Nutzfahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen Nutzlast eingesetzt. Zudem wurden an den Standorten Rathaus und Stadtbetriebshof Wallboxen und Ladesäulen installiert, an denen die Fahrzeuge mit zertifiziertem Ökostrom geladen werden. Damit sind die Fahrzeuge nicht nur lokal sauber und leise unterwegs, sondern auch insgesamt in der Klimabilanz besser als herkömmliche Fahrzeuge.

Die Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks ist Bestandteil des Geilenkirchener Klimaschutzkonzepts. Je nach Nutzung werden auch bei zukünftigen Fahrzeugbeschaffungen aufgrund der positiven Erfahrungen elektrische Fahrzeuge favorisiert.

Sanierung und Optimierung städtischer Liegenschaften

Rathaus

Rathaus © Stadt Geilenkirchen

 

Die Stadt Geilenkirchen unterhält etwa 100 städtische Gebäude.

Neben dem Verwaltungsgebäude, dem Stadtbetriebshof, den Schulen und Kindertagesstätten sowie den Feuerwehrgerätehäusern gehören zu den städtischen Gebäuden weiterhin Kulturstätten, das Gelobad, die Stadtbücherei, Turnhallen und Mietwohnungen, Mietobjekte sowie Denkmäler.

Die städtischen Gebäude und Anlagen energetisch zu sanieren und ressourcenschonend zu gestalten, ist ein wichtiger und notwendiger Baustein, um die Klimaschutzziele zu erfüllen.

Sanierung der Innenbeleuchtung von städtischen Gebäuden

Die Stadt Geilenkirchen leistet ihren Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgase und nutzt das Förderangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken.

Die positiven Effekte der Klimaschutzmaßnahmen betreffen nicht nur den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und sorgen durch sinkende Energiekosten für finanzielle Entlastung. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.

Im Zuge der Sanierung der Innenbeleuchtung werden in öffentlichen Gebäuden die bisherigen Leuchten mit konventioneller Technik durch hocheffiziente LED-Leuchten ausgetauscht. Zusätzlich wird eine tageslicht- und präsenzabhängige vollautomatische Steuerung installiert. Durch diese Maßnahme wird neben der Stromersparnis auch die CO2-Belastung erheblich reduziert. Für alle Maßnahmen konnten Förderungen in Höhe von 40 - 55 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben realisiert werden. 

Erwerb elektrischer Kleinkehrmaschine

Eine vollelektrische Kehrmaschine ist seit September 2022 in Geilenkirchen im Einsatz. Die vollelektrische Kehrmaschine ersetzt die alte dieselbetriebene Kehrmaschine und ist einer von vielen Bausteinen, um die städtischen Dienstleistungen ressourcenschonend und nachhaltig zu gestalten. Die neue, vollelektrische Kehrmaschine hat eine durchgehende Einsatzzeit von mehr als 8 Stunden und wird vorrangig in der Innenstadt sowie auf Geh- und Radwegen eingesetzt. Diese ist aufgrund der kompakten Bauweise und der deutlich geringeren Lärmemissionen bestens dafür geeignet. Die Mehrkosten gegenüber einer konventionell angetriebenen Kehrmaschine wurden im Rahmen eines Förderprogramms zu 90 Prozent vom Bund übernommen. Konkret wurde das Projekt „Anschaffung einer elektrischen Kleinkehrmaschine (FKZ: 03EMI4056)“ im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV mit insgesamt 164.146,56 Euro durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Förderrichtlinie wurde von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.

Förderpartner: Vollelektrische Kehrmaschine säubert emissionsfrei und leise

Förderpartner: Vollelektrische Kehrmaschine säubert emissionsfrei und leise