Das Integrierte Klimaschutzkonzept können Sie hier herunterladen.
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Die Kommunalverwaltungen tragen bei der Umsetzung der Energiewende und der Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Deutschland eine besondere Verantwortung. Die Bundesregierung unterstützt die Kommunen durch verschiedene Förderprogramme im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bei der dauerhaften Reduktion der Treibhausgasemissionen. Beispielsweise wurde die Erstellung von sogenannten Klimaschutzkonzepten finanziell gefördert. Diese beinhalten u.a. einen Maßnahmenkatalog von individuell zugeschnittenen Handlungsoptionen im Bereich Klimaschutz, deren Umsetzung der jeweiligen Kommune besonders empfohlen wird. Die Aufstellung des Katalogs basiert auf einer umfangreichen Analyse, die ebenfalls Gegenstand des Klimaschutzkonzeptes ist.
Die Stadt Geilenkirchen hat sich schon früh zum Klimaschutz bekannt und beabsichtigt, die CO₂-Emissionen in der Stadt innerhalb der nächsten Jahre weiter zu reduzieren. Ein wesentlicher Schritt hierfür erfolgte im Jahr 2013 mit der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes (KSK), das am 11.12.2013 vom Rat der Stadt Geilenkirchen verabschiedet wurde. Es bildet eine wichtige Grundlage für das weitere Vorgehen im Rahmen des kommunalen Klimaschutzes in Geilenkirchen. So enthält es beispielsweise einen Katalog von speziell zugeschnittenen Handlungsoptionen. Die Existenz eines solchen Konzeptes ist außerdem eine wichtige Voraussetzung, um auf Bundesebene an verschiedenen Fördermaßnahmen teilnehmen zu können.
Die Erstellung dieses Klimaschutzkonzeptes wurde gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Förderkennzeichen: 03KS3783.
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Die Erstellung und Verabschiedung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes für die städtischen Liegenschaften im Jahr 2015 ist ein weiterer Meilenstein des kommunalen Klimaschutzes in Geilenkirchen. Ähnlich wie das Klimaschutzkonzept enthält das Teilkonzept eine Vielzahl von möglichen Handlungsoptionen zur Senkung des fossilen Primärenergiebedarfs und somit auch der Treibhausgasemissionen der städtischen Liegenschaften. Die Treibhausgasemissionen der städtischen Liegenschaften und des städtischen Fuhrparks machen einen Anteil von lediglich 2% der gesamtstädtischen Treibhausgasemissionen aus. In der Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung dient das Klimaschutz-Teilkonzept vor allem dazu, zukünftig die CO2- Emissionen und die Energiekosten städtischer Einrichtungen weiter zu reduzieren.
Maßnahmen zur Erhöhung der Energie-Effizienz von städtischen Liegenschaften gibt es in Geilenkirchen übrigens schon seit vielen Jahren. Durch die Erstellung des Klimaschutz-Teilkonzeptes sollen weitere Handlungsoption ermittelt und ein systematisches Vorgehen begünstigt werden.
Die Erstellung dieses Klimaschutzteilkonzeptes wurde gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Förderkennzeichen: 03K01040.
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