Neue Entwicklungsmöglichkeiten für die Geilenkirchener Innenstadt

Angeregt durch die Auswirkungen der COVID-19-Lockdowns und wirtschaftlicher Herausforderungen im Zusammenhang mit steigender Inflation und Fachkräftemangel hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ ins Leben gerufen.

In den letzten Jahren haben insbesondere Einzelhandel und Gastronomie unter erheblichen Umsatzeinbußen gelitten, was teilweise auch zu Geschäftsaufgaben und entsprechenden Leerständen in den Innenstädten geführt hat.

Zielsetzung dieses Förderprogramms war, den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, neue Nutzungen in leerstehenden Ladenlokalen in den zentralen Lagen der Innenstädte und Zentren zu etablieren.  

Mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln konnte die Stadt Geilenkirchen in den Jahren 2021 bis 2023 mehrere leerstehende Ladenlokale in der Geilenkirchener Innenstadt einer neuen Nutzung zuführen.

Aufgrund der durchgehend positiven Erfahrungen hat sich das Land NRW dazu entschieden, diese Förderung auch in den kommenden Jahren fortzusetzen.

Ab dem 01.01.2024 können mit Mitteln des landesweiten Förderprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW" erneut leerstehende Ladenlokale in der Innenstadt zu besonders günstigen Konditionen angemietet werden. Ziel ist es den neuen Nutzungen einen guten Start zu ermöglichen und sie langfristig am Standort zu etablieren.

Gefördert werden können unterschiedlichste Nutzungskonzepte die zu einer Belebung der Innenstadt beitragen. Dies sind nicht nur Einzelhandel und Gastronomie, sondern auch Dienstleistungen, Handwerk oder soziale Einrichtungen.

Dabei kann jedes Ladenlokal und jede Nutzung nur einmal gefördert werden.

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen Ladenlokale einige Rahmenbedingungen erfüllen:

  1. Das Ladenlokal muss sich in der Innenstadt im definierten Konzentrationsbereich befinden 
  2. Die Mietfläche darf maximal 300 m² groß sein
  3. Die Laufzeit der geförderten Mietverträge beträgt maximal zwei Jahre.
  4. Das Ladenlokal muss zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung leer stehen, bestehende Verträge und Nutzungen können nicht gefördert werden

Für Mietinteressenten

Sie haben Interesse an einem Ladenlokal in der Innenstadt für eine neue Geschäftsidee oder wollen ein bestehendes Konzept weiterentwickeln? Unabhängig davon, ob es sich dabei um Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen oder eine ganz neue Nutzung handelt, möchte die Stadt Geilenkirchen Sie bei der Umsetzung unterstützen.

Für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren können Sie für 20 % der ursprünglichen Miete zuzüglich der Nebenkosten ein Ladenlokal in der Geilenkirchener Innenstadt anmieten. Die genauen Förderbedingungen erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Bei konkretem Interesse oder ersten Fragen, sprechen Sie uns an!

Für Immobilieneigentümer

Ihr Ladenlokal in der Innenstadt steht leer oder ist von Leerstand bedroht? Sie möchten eine neue Nutzung in die Stadt bringen und möchten dafür das Förderprogramm nutzen? Sie wollen zusammen mit uns eine Perspektive für Ihr Ladenlokal entwickeln?

In der konkreten Umsetzung bedeutet dies, dass die Stadt Geilenkirchen das leerstehende Ladenlokal für maximal 70 % der zuletzt bezahlten Kaltmiete anmieten kann und die Fläche stark vergünstigt für maximal zwei Jahre an Gewerbetreibende untervermietet. Damit erhalten Sie Möglichkeit, eine neue Nutzung in Ihrer Immobilie zu etablieren, eine positive Entwicklung der Innenstadt zu unterstützen und Mieteinnahmen zu generieren.

Sprechen Sie uns an!