Erklärung der Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.geilenkirchen.de hat Ende 2022 ein Facelift erhalten. Die allermeisten Inhalte, Bilder, PDFs usw. wurden von der alten Seite übernommen. Diese sind leider nicht immer barrierefrei.  Ein Nacharbeiten auf Basis der BITV 2.0  ist aber leider aufgrund eines sehr hohen Aufwandes nicht immer möglich, sodass die Seite mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar ist.

Ziel ist, neue Inhalte möglichst barrierefrei anzubieten.

Nicht barrierefreie Inhalte sind z. B.

-Alternativ-und Titel-Attribute in Bildern und Verweisen, Links

-Nicht-barrierefreie PDF Dokumente

Bei neuen Inhalten werden die Vorgaben nach BITV 2.0 nach bestem Wissen berücksichtigt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.11.2022 erstellt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zur Stadt Geilenkirchen aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen Daten an die Stadt Geilenkirchen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Hier können Sie das Kontaktformular öffnen

  

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.geilenkirche.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden: Mail an Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik