Aktuelles
Wiederholung des Bürgerentscheids
Montag, 25. November 2024
Nach eingehender Prüfung ist die Verwaltungsleitung zu dem Schluss gekommen, dass eine Wiederholung des Bürgerentscheids unumgänglich ist.
Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner 30. Sitzung am 25.09.2024 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, jedoch dem Begehren nicht entsprochen, sodass gem. § 26 Abs. 6 S. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen ist.
Aufgrund der aktuellen Gefährdung des Wahlgrundsatzes der geheimen Wahl, ist eine Verschiebung des Bürgerentscheids notwendig. Da der Entscheid dadurch nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist stattfinden kann, ist ein neuer Ratsbeschluss erforderlich. Die nächste Sitzung des Rates findet am 4.12.2024 statt.
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