Aktuelles

Vereinszuschüsse 2025

Dienstag, 28. Januar 2025

Auch in diesem Jahr stellt die Stadt Geilenkirchen wieder 30.000 Euro zur Förderung der Vereinsarbeit bereit.

Verteilung der Zuschüsse: 

  • Nur eingetragene Vereine mit einem aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid des Finanzamtes können einen Zuschuss erhalten.
  • Dachvereine, die die Aktivitäten oder Interessen anderer Vereine bündeln, erhalten keinen Zuschuss.
  • Für die Festsetzung der Zuwendung sind die Mitgliederzahlen nach dem Stand vom 01.01.2025 maßgeblich. Die Zuschüsse werden nach einem Punktesystem auf die Vereine verteilt. Jedes erwachsene Vereinsmitglied wird mit dem Faktor 0,34, jedes jugendliche Vereinsmitglied mit dem Faktor 0,66 bewertet. Bei Vereinen, die zwischen aktiven und passiven Mitgliedern unterscheiden, ist die Anzahl der aktiven Mitglieder maßgeblich für die Berechnung der Zuschüsse.
  • Der Höchstzuschuss je Verein beträgt 1.500 €

Interessierte Vereine, auf die die Kriterien zutreffen, können den ausgefüllten Zuschussantrag bis zum 31.05.2025 an die E-Mail-Adresse vereinszuschuss@geilenkirchen.de senden. Etwaige Fragen können ebenfalls an diese E-Mailadresse gesendet werden.

Die Beantragung ist ausschließlich per E-Mail möglich. Die Vereine werden nicht gesondert per Brief informiert.

Die Auszahlung der Vereinszuschüsse erfolgt nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Geilenkirchen im Herbst 2025.

 

Formular Zuschussantrag 2025

PDF · 233.4 kB


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