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Mehrfachzusendung von Briefwahlunterlagen – Keine mehrfache Stimmabgabe möglich
Mittwoch, 12. Februar 2025
Aufgrund eines technischen Fehlers in der Verarbeitung der Briefwahlanträge ist es in einzelnen Fällen zu einer Mehrfachzusendung von Briefwahlunterlagen gekommen. Betroffene Wahlberechtigte haben ihre Unterlagen doppelt oder vereinzelt sogar dreifach erhalten. Der Fehler ist deutschlandweit in mehreren Kommunen aufgetreten.
Die Stadt Geilenkirchen stellt klar, dass eine mehrfache Stimmabgabe ausgeschlossen ist. Alle versendeten Briefwahlunterlagen tragen dieselbe Wahlscheinnummer und werden beim Eingang der Wahlbriefe geprüft. Falls mehrere Ausfertigungen eines Wahlscheins eingereicht werden, werden diese bei der Auszählung automatisch als ungültig gewertet.
Der technische Fehler wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit dem Softwareanbieter analysiert und rekonstruiert, um die genaue Ursache zu ermitteln und zukünftige Fehler dieser Art zu vermeiden. Gleichzeitig wurden die Kontrollmechanismen angepasst und verstärkt.
Die betroffenen Wahlberechtigten wurden teilweise bereits kontaktiert, darüber hinaus können sich alle Betroffenen bei Rückfragen an die Servicestelle Wahlen wenden.
📌 Wichtig:
Die überzähligen Briefwahlunterlagen können entweder
✅ eigenständig vernichtet werden,
✅ durch einen städtischen Boten abgeholt werden (Terminvereinbarung unter ☎️ 02451/629 199)
✅ oder persönlich bei der Servicestelle Wahlen abgegeben werden.
📍 Servicestelle Wahlen
📞 02451/629 199
📧 wahlen@geilenkirchen.de
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
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