Fragen und Antworten zur Hundebestandsaufnahme
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© Stadt Geilenkirchen
Freitag, 16. August 2024
Ziel: Steuergerechtigkeit herstellen und unterlassene Anmeldungen feststellen!
Die Stadt Geilenkirchen führt ab Ende August zusammen mit der Firma Springer Kommunale Dienste eine Hundebestandsaufnahme in der Stadt durch. Durch die Befragung sämtlicher Haushalte sollen alle vorhandenen Hunde ermittelt werden. Ziel ist es dabei, Steuergerechtigkeit herzustellen und unterlassene Anmeldungen festzustellen. Alle Hundehalter sind nämlich eigentlich zur Anmeldung ihrer Hunde verpflichtet, jedoch kommen nicht alle Hundehalter dieser Pflicht zur Anmeldung nach. Falls Hunde nicht angemeldet wurden, muss mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sowie einem Bußgeld gerechnet werden.
Die Firma Springer ist für eine Vielzahl von Kommunen in diesem Bereich tätig, die Mitarbeitenden sind entsprechend geschult und können sich ausweisen, im Zweifelsfall können Rückfragen unter 02451/629-299 an die Stadtverwaltung gerichtet werden. Vorsorglich weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die beauftragten Personen nicht die Wohnung betreten werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Hundebestandsaufnahme haben wir im beigefügten Dokument zusammengefasst.
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