Aktuelles

Erreichbarkeit des Steueramtes

Dienstag, 28. Januar 2025

Telefonische Erreichbarkeit des Steueramtes

Zurzeit ist die Erreichbarkeit des Steueramtes aufgrund des erhöhten Aufkommens an Telefonaten eingeschränkt.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Anliegen per E-Mail an Steueramt@geilenkirchen.de zu richten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es einige Zeit dauern kann, bis Sie eine Antwort erhalten und sehen Sie von zusätzlichen telefonischen Nachfragen ab. Alle Nachrichten werden in chronologischer Reihenfolge bearbeitet.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bereich Grundbesitzabgaben finden Sie im Serviceportal der Stadt Geilenkirchen unter der Dienstleistung „Grundbesitzabgaben“. 

 

Zahlungsabwicklung

Anliegen zur Zahlungsabwicklung bearbeitet die Stadtkasse, die telefonisch unter 02451/629-900 erreichbar ist. Alle Informationen zur Bankeinzugsermächtigung erhalten Sie im Serviceportal.

 

Fehlende Grundsteuer auf Ihrem Bescheid

In einigen Einzelfällen fehlt die Angabe der Grundsteuer auf Ihrem Bescheid, weil die Daten des Finanzamtes nicht automatisch verarbeitet werden konnten. Die neuen Werte liegen der Stadtverwaltung vor und werden kurzfristig manuell verarbeitet. Sie erhalten in diesem Fall in Kürze einen weiteren Bescheid. Bitte sehen Sie in diesen Fällen daher zunächst von Rückfragen ab.

 

Grundsteuerreform

Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet das Finanzamt unter Tel.: 02451/623-1959.

 

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, wenn Sie Ihr Anliegen persönlich klären möchten. Trotzdem kann es auch dann zu Wartezeiten kommen.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

 


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