Aktuelles

Bundestagswahl 2025

Dienstag, 14. Januar 2025

Die Bundestagswahl 2025 steht vor der Tür! Am 23. Februar 2025 findet die Wahl statt. Die wichtigsten Informationen für Ihre Teilnahme an der Wahl in der Stadt Geilenkirchen erhalten Sie unter Bundestagswahl 2025.

 

Stichtag

Stichtag für die Eintragung von Amts wegen aller Personen in das Wählerverzeichnis, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind, ist der 12. Januar. Wenn Sie im Ausland leben und wählen möchten, erfahren Sie mehr unter Auslandsdeutsche/r.

 

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich zwischen dem 29. Januar und dem 1. Februar 2025 zugestellt.

 

Briefwahl

Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen (siehe QR-Code) beantragen. Dies ist entweder über den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Zustellung ab dem 29.01.) oder bequem online möglich.

Bitte beachten Sie: Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 10. Februar 2025 versandt. Grund für diese Verzögerung ist die verkürzte Frist für die vorgezogene Neuwahl, weshalb die Stimmzettel erst später vorliegen.

Wichtiger Hinweis: Bei der Beantragung der Unterlagen ist die Angabe des Wahlbezirks und der Nummer im Wählerverzeichnis nicht unbedingt erforderlich.

 

Direktwahl in der Stadtverwaltung

Ab dem 10. Februar bis zum 21. Februar 2025 haben Sie auch die Möglichkeit, direkt in der Stadtverwaltung in der Servicestelle Wahlen Ihre Stimme abzugeben. Weitere Informationen hierzu werden in Kürze unter Bundestagswahl 2025 bekannt gegeben.

 

Alle relevanten Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auf den offiziellen Seiten:

 

Gehen Sie wählen! Jede Stimme zählt!

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie aktiv die Zukunft unseres Landes mit. Ihre Stimme ist ein wertvoller Beitrag zur Demokratie!


Zurück