Aktuelles
Barrierefreiheit bei der Bundestagswahl 2025 in Geilenkirchen
Donnerstag, 6. Februar 2025
Joachim Grünewald, Leiter des Hauptamtes der Stadt Geilenkirchen, informiert in enger Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt, Heinz Pütz, über die barrierefreien Zugangsoptionen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in Geilenkirchen.
Die Stadt Geilenkirchen hat dafür gesorgt, dass alle Wahllokale im Stadtgebiet barrierefrei zugänglich sind. Dies bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer Mobilität oder Beeinträchtigung, problemlos an der Wahl teilnehmen können.
Für Wählerinnen und Wähler mit Seheinschränkungen gibt es die Möglichkeit, sich an die auf der Wahlbenachrichtigung genannte Stelle zu wenden, um Wahlhilfe zu erhalten. Alle Stimmzettel sind außerdem barrierefrei gestaltet, damit alle Wählerinnen und Wähler die Wahl sicher und eigenständig durchführen können.
Natürlich können Wählerinnen und Wähler auch eine Person ihres Vertrauens benennen, die ihnen bei der Stimmabgabe behilflich ist – sei es ein Familienmitglied oder ein Mitglied des Wahlvorstandes. Bei weiteren Fragen oder wenn Unterstützung bei der Stimmabgabe benötigt wird, steht das Servicebüro Wahlen gerne unter der Rufnummer 02451/629-199 zur Verfügung.
Zusätzlich wird auf das barrierefreie Informationsangebot der Bundesregierung zur Bundestagswahl 2025 hingewiesen. Auf der Webseite finden sich wichtige Erklärungen in leichter Sprache, die die Wahl verständlich machen. Bei weiteren Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger auch direkt an das Servicebüro Wahlen wenden.
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