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Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln

Mittwoch, 15. Januar 2025

Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln bereitet in Abstimmung mit dem Regionalrat Köln die Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln vor.

Anlass für die Aufstellung sind veränderte rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundes- bzw. Landesebene in Folge des Wind-an-Land Gesetzes (WaLG) und der Einleitung einer Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) zum Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien wird alle regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien im Regierungsbezirk Köln festlegen.

Neben der zeichnerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie (Windenergiebereiche) sollen im sachlichen Teilplan textliche Vorgaben (Ziele und Grundsätze) für die Nutzung der Wind-, Solar- und ggf. Bioenergie festgelegt werden.

Die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger und die gesamte Öffentlichkeit, zu dem noch zu erstellenden Planentwurf Stellung zu nehmen, besteht nach § 9 Absatz 2 ROG in Verbindung mit § 19 Landesplanungsgesetz NRW im später folgenden Erarbeitungsverfahren.

Mehr Informationen finden Sie unter Bekanntmachungen Bezirksregierung Köln.


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