Aktuelles
Vorläufiges Ergebnis des Bürgerentscheids:
Sonntag, 16. März 2025
Die Mehrheit hat mit „Nein“ gestimmt, d.h. ZUE weiterhin möglich!
Die Bürgerinnen und Bürger haben entschieden. Mehrheitlich sind diese nicht dem Bürgerbegehren gefolgt, sodass für die Verwaltung damit weiterhin die Möglichkeit besteht, mit dem Land NRW über die Errichtung einer ZUE im Bereich der Landstraße zu verhandeln.
Hierfür ist jedoch ein entsprechender Ratsbeschluss Voraussetzung, denn rein formal bedeutet die Ablehnung des Bürgerbegehrens nicht schon automatisch die Zustimmung zu einem Kooperationsvertrag mit dem Land. Hierüber wird der Rat dann in seiner nächsten Sitzung am 09.04.2025 entscheiden müssen.
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