Aktuelles

Bürgerentscheid zur Zentralen Landesunterkunft für geflüchtete Menschen (ZUE)

Donnerstag, 19. Dezember 2024

Entscheidung getroffen: Neues Verfahren zum Bürgerentscheid wird gestartet!

In seiner Sitzung am Mittwoch, dem 18.12.2024, folgte der Rat dem Vorschlag der Verwaltung und beschloss:

  1. Das laufende Abstimmungsverfahren für den Bürgerentscheid am 15.12.2024 einzustellen.
  2. Weiterhin stellte der Rat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Antrag für einen Bürgerentscheid bezüglich des Baus und des Betriebs einer „Zentralen Landeseinrichtung zur Unterbringung von geflüchteten Menschen (ZUE) in Geilenkirchen auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 44, Flurstück 181“ in der mit Schreiben vom 28.06.2024 vorgelegten Fassung einschließlich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 24 Abs. 4 GO NRW fest.
  3. Darüber hinaus beschloss der Rat, dem zulässigen Bürgerbegehren nicht zu entsprechen, sodass nunmehr gem. § 26 Abs. 6 S. 4 GO NRW ein Bürgerentscheid mit einem neuen Abstimmungsverfahren durchzuführen ist.

Durch diese Beschlüsse wurde nun ein neues Verfahren in Gang gesetzt. Die Verwaltung beschäftigt sich daher ab sofort mit der Planung des nächsten Abstimmungsverfahrens. Der Abstimmungstermin wird voraussichtlich im März stattfinden. Aus zeitlichen bzw. organisatorischen Gründen (Materialbestellung, Druck etc.) ist die Zusammenlegung des Entscheids mit der Bundestagswahl nicht mehr möglich.

Alle Informationen finden Sie unter: krz.geilenkirchen.de/zue.

 

 


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