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Aufstellung des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), Dritter Planentwurf

Mittwoch, 15. Januar 2025

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2024 den dritten Planentwurf des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – kurz: Teilplan NR – zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.

Gemäß § 9 Abs. 2 und 3 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW wird der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen erneut Gelegenheit gegeben, zu dem dritten Planentwurf Stellung zu nehmen.

 

Die Unterlagen können in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025

  1. Online unter https://membox.nrw.de/index.php/s/mCyAXZaE16cMo1H/authenticate (Passwort: TPNR) einsehen und herunterladen.
  2. Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um telefonische Voranmeldung unter 0221/147-2038, 0221/147-3575 oder 0221/147-3516 oder per E-Mail unter abgrabung@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

 

Stellungnahmen zum Planentwurf können in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025 abgegeben werden.

  1. Elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010087
  2. Per E-Mail an das Postfach abgrabung@bezreg-koeln.nrw.de

 

Alle Informationen erhalten Sie unter: Bekanntmachungen Bezirksregierung Köln

 


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